Recht auf Barrierefreiheit – was gilt ab 2025 in der Schweiz?

Mittwoch 12.02.2025

Ab dem 28. Juni 2025 verschärft sich die Gesetzeslage zu barrierefreien Web-Angeboten im europäischen Binnenmarkt. Die Regelungen betreffen auch  Schweizer Unternehmen, z.B. Online-Shops, Banken und Anbieter von Zeitungsabos. Hier der Handlungsbedarf in Kürze.

2025 wird der European Accessibility Act (EAA) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich in Kraft treten. Ab diesem Datum müssen Websites und Online-Shops, die Kunden im EU-Raum bedienen, die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Andernfalls drohen Bussgelder, Verkaufsverbote, Abmahnungen und Reputationsschäden.

Welche Schweizer Web-Angebote sind vom EAA betroffen?

  • E-Commerce und Online-Shops
  • Nachrichtenseiten mit Abo-Angebot
  • Werbeplattformen
  • Professionelle Dienstleistungen (z.B. Tourismusbüros, Verkehrsanbieter, Banken, Übersetzungsbüros, Werbeagenturen usw.)
  • Unterhaltungs- und Mediendienste
  • Telekommunikationsdienstleistungen 
  • Software-Anbieter in manchen Fällen, wenn bspw. ein Endbenutzer ihr Interface zu sehen bekommt.

Es ist zu beachten, dass die genaue Umsetzung und Durchsetzung des EAA in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch nicht vollständig geklärt ist. Ausserdem gehen einige Länder schärfer gegen Verstösse vor als andere. 

Welche Ausnahmen für barrierefreie Angebote gibt es?

Ausnahmen gelten für ganz kleine Unternehmen und Startups

  • Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro
  • weniger als 10 Mitarbeitende
  • Anbieter mit unverhältnismässiger Belastung durch die Anpassungen oder marginalem Nutzen (z.B. Nischenanbieter mit sehr kleinem Benutzerkreis)

Vorläufig ausgenommen von der Pflicht zur barrierefreien Darstellung sind spezielle Inhalte von Websites und Apps, wie z. B. Kartendienste oder bestimmte Archive.

Für Schweizer Online-Shops, die in die EU liefern, gibt es keine Ausnahme – egal wie jung oder klein das Unternehmen ist.

Noch wenig zu finden ist zum Umgang mit Software-Lösungen, die Schweizer Anbieter in den EU-Raum verkaufen. Explizit erwähnt sind im EAA Apps für E-Books und Self-Service-Terminals. Der Trend zum inklusiven Design auf Seite der Gesetzgeber ist auch für Software offensichtlich im Kommen. 

Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über den Status Quo Ihrer Website und Apps, damit Sie Ihren Handlungsbedarf kennen. So können Sie rechtzeitig über notwendige Anpassungen entscheiden.

Was sollten Unternehmen überprüfen, um die Barrierefreiheit einzuschätzen?

Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, aktuelle Version 2.2). Damit ist gemeint, dass die Website-Inhalte wahrnehmbar, benutzbar, verständlich sein müssen und robust mit verschiedenen Technologien funktionieren. Für den European Accessibility Act wird Niveau AA (mittelmässig) erwartet. Dazu gehört z.B. Navigierbarkeit über die Tastatur, variable Schriftgrössen und gute Kontraste.

Längst sind dies Kriterien, die auch Google in seine Ranking-Kriterien einbezogen hat, um zu beurteilen, wie nützlich eine Website ist. Ein Accessibility-Check jetzt nützt auch bei der Suchmaschinenoptimierung.

Tipps zur praktischen Optimierung, die Sie intern vornehmen können, gibt es im User Experience Magazin von Zeix. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der genauen Analyse und den nötigen Anpassungen. 

 

Mehr Informationen über Zeix AG, Agentur für User-Centered Design