DSGVO, Privacy Shield und Cloud Act: Wer hat den Durchblick? Das neue Label «swiss hosting» schafft Klarheit und garantiert, dass Daten die Schweiz nicht verlassen. Unternehmen, deren Geschäft auf dem sicheren Umgang mit sensitiven Daten beruht, können ihren Kunden so maximale Integrität bieten.
Der Umzug in die Cloud zusammen mit der Einführung der DSGVO zeigten klar, dass der Aufbewahrungsort der Daten in Zukunft von immer grösserer Bedeutung sein wird. Insofern machte es Sinn, ein Qualitätssiegel in der Tradition von «swiss made» zu schaffen.
Doch nicht nur der Aufbewahrungsort allein ist ausschlaggebend, die Aufbewahrung muss bei Schweizer Unternehmen in Schweizer Hand und nach Schweizer Recht erfolgen. Tochter-Gesellschaften ausländischer Konzerne sowie Schweizer Firmen in Dritthand können nicht partizipieren.
«swiss hosting» ist das Rebranding des Ende 2018 eingeführten «hosted in switzerland». Dieses Label erfreute sich schnell grosser Beliebtheit – zunächst für Software as a service-Angebote «hosted in switzerland». In kurzer Zeit entschieden sich über 100 Firmen, die neue Variante zu verwenden, und swiss made software erhielt überaus positive Rückmeldungen, darunter auch den Wunsch, «hosted in switzerland» als separates Label anzubieten. Dieser Schritt folgt jetzt: «swiss hosting» wurde vom Label swiss made software entwickelt und wird dessen Trägern exklusiv angeboten. «swiss hosting» richtet sich an Schweizer SaaS-Anbieter und Hoster. Von Anfang an dabei ist eine breite Koalition von Schweizer Hosting- und Cloud-Anbietern, deren Stimmen unten aufgeführt werden.
Da die Cloud ein noch sehr junges Konzept ist, gab es bisher dafür keinen Bezug zur Swissness. So wurde «swiss hosting» mit dem Ziel entwickelt, ein mit dem «swiss made» vergleichbares Gütesiegel zu schaffen. Um dies zu gewährleisten, wurde in enger Absprache mit den Label-Trägern ein Vertrag entwickelt, der für den rechtlichen Rahmen massgeblich ist. Teil des Vertrags sind auch Sanktionsmöglichkeiten im Missbrauchsfall, was von den Label-Trägern klar gefordert wurde.
«swiss hosting» kann, aber muss nicht in Kombination mit swiss made software eingesetzt werden. Die Unternehmen müssen allerdings die gewünschte Verwendung deklarieren und sich mit den relevanten Bedingungen einverstanden erklären. Im Zeitalter von Datenskandalen, DSGVO, Privacy Shield und anderen kryptischen (Gesetzes-)Texten sorgt «swiss hosting» für Klarheit. Dies bestätigt auch der Jurist Simon Schlauri, der an der Entwicklung des Vertrags beteiligt war: «Bei swiss hosting müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob ausländische Anbieter ihren Regierungen Auskunft über Ihre Daten geben müssen».
Im Kern geht es um ein klar verständliches Versprechen: Die Daten bleiben in der Schweiz!