Der Partner sollte klar aufzeigen können, welche Regularien erfüllt und für welchen Kunden diese von Relevanz sind. Er sollte mit dem Kunden zusammen klar die nötigen Anforderungen abklären können.
Für viele Unternehmen ist gerade das Thema Compliance ein Buch mit sieben Siegeln. Gern scheut man davor zurück, da die Erfüllung erst einmal nur mit Kosten verbunden ist.
Der Partner sollte klar aufzeigen können, wo sich die Kosten lohnen, wo die Verantwortung beim Provider und wo beim Kunden liegt. So delegieren auch grosse Unternehmen einen Teil der Verantwortung an den Kunden und diverse Zertifizierungen gelten nur für die Basisdienste. Der Kunde muss dann im Alleingang sicherstellen, dass die Architektur und die Prozesse (z. B. Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung) die Anforderungen erfüllen.
Ein Beispiel ist das «Shared Responsibility Model» von AWS. Wie die Verhältnisse aussehen, muss in jedem Fall vor der Zusammenarbeit mit jeglichem Anbieter geprüft werden.
ISO/IEC 27001: Dieser Standard spezifiziert die Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines dokumentierten Informationssicherheit-Managementsystems. Im Endeffekt bedeutet das, dass der Partner dokumentierte und auditierte Prozesse hat, um Sicherheit im Unternehmen professionell zu betreiben – für sich und seine Kunden.
Dieses Instrument ist zentral, um zu zeigen, dass ein Unternehmen professionell geführt wird. Es ist aber auch nicht die «Silver Bullet» im Sicherheitsumfeld, denn es wird selten darauf hingewiesen, dass bei der Zusammenstellung der erfüllten Kriterien eine gewisse Wahlfreiheiten bestehen herrscht.
FINMA-Zertifizierung (FINMA-RS 08/7, RS 08/21 und RS 18/3): So mancher Anbieter spricht von einer Finma-Zertifizierung. Doch die gibt es nicht, denn die Finma gibt lediglich Empfehlungen heraus. Dennoch ist es für Cloud Provider, die Partner in der Finanzindustrie haben, wichtig zu zeigen, dass sie diese Empfehlungen berücksichtigen (z. B. ISAE 3400 oder SOC II Report).
DSGVO: Seit 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten. Auch für Schweizer Unternehmen hat die Verordnung Bedeutung:
- Wenn sie eine Niederlassung in einem EU-Land betreiben.
- Wenn sie Waren oder Dienstleistungen in der EU (z. B. über einen Online-Shop) anbieten.
- Wenn eine sich in einem Mitgliedstaat der EU aufhaltende Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz, direkt von einer Datenbearbeitung betroffen ist.
DSG (nDSG): Das Schweizer Datenschutzgesetz befindet sich zurzeit in Revision. Am 1. September 2023 soll das neue Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft treten. In weiten Teilen wird es eine Annäherung an die europäische DSGVO geben.
Das heisst, die Auflagen werden strenger und es werden bei Missachtung persönliche Strafen von bis zu CHF 250‘000 eingeführt. Somit wird Datenschutz nun zunehmend relevant, auch wenn das Unternehmen nur in der Schweiz mit Schweizer Kunden arbeitet.
swiss hosting (full disclosure: Dies ist ein Produkt von swiss made software): Die Frage «Wo liegen die Daten?» wird für viele Unternehmen immer wichtiger – aus Gründen der Sicherheit, aber auch der Compliance. Gerne wird behauptet, dass der Datenstandort Schweiz ausreiche. Dabei wird unterschlagen, dass es genauso wichtig ist, wer von wo aus und unter welchen Umständen auf die Daten zugreifen kann.
Ein offensichtliches Beispiel ist der CLOUD Act: US-Behörden dürfen demnach immer auf jegliche Daten zugreifen, egal in wessen Hoheitsgebiet sie lagern. swiss hosting zeigt an, wo kein automatischer Zugriff durch Drittländer besteht.