Bussen-App als ideale E-Government-Lösung
Die Interaktion mit Verwaltungen ist nicht immer angenehm. Schon gar nicht dann, wenn es um Ordnungsbussen geht. Doch auch diese Prozesse lassen sich mit den richtigen Werkzeugen «kundenfreundlicher» gestalten.

Die ideale E-Government-Lösung sorgt für durchgängige, effiziente Prozesse und nutzt die Möglichkeiten der Technik bestmöglich aus. Ziel ist es, die Arbeit innerhalb der Verwaltungen zu erleichtern, Fehlerquellen wie beispielsweise Medienbrüche zu beseitigen und gleichzeitig die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern. Dass das auch bei eher unangenehmen Verwaltungsakten wie dem Ausstellen und Bezahlen von Ordnungsbussen möglich ist, zeigt das Beispiel der Bussen-App.
Seit Beginn der Kontrollen, insbesondere auch des ruhenden Verkehrs, war der Bussenblock das zentrale Arbeitsmittel der Polizistinnen und Polizisten. Das Prinzip ist einfach: Wenn die Art des Verstosses dies vorsieht, erhält der Verursacher von Rechts wegen direkt einen Einzahlungsschein zur Bezahlung der Busse. Erfolgt die Zahlung innerhalb der vorgegebenen Frist, bleibt der oder die Gebüsste anonym. Moderne Arbeitsmittel erlauben es nun, diesen Prozess zu digitalisieren und dadurch zu vereinfachen.
Nur noch einen QR-Code an der Windschutzscheibe
Mit der Bussen-App für mobile Geräte (iPhones, iPads), die seit Anfang 2018 von der Kantonspolizei Basel-Stadt eingesetzt wird, kann eine Busse jetzt elektronisch erfasst werden. Die zentrale Rolle spielt dabei ein QR-Code, der auf die Busse referenziert und in der weiteren Abwicklung des Falles eine zentrale Rolle spielt. Er enthält – nebst der einmaligen Fallnummer (Bussen-Nr.) – eine URL als digitale Adresse. Der / die Gebüsste findet diesen QR-Code als Beleg an seiner / ihrer Windschutzscheibe und hat nun in der Folge mehrere Möglichkeiten, diese Busse zu bezahlen. Dazu später mehr. Will die Beamtin oder der Beamte einen mutmasslichen Verstoss ahnden, öffnet sie oder er die Bussen-App auf dem Smartphone oder Tablet, fotografiert zunächst das Nummernschild für eine automatische Schilderkennung (oder tippt das Kennzeichen manuell ein). Anhand des Schildes werden nun angeschlossene Datenbanken oder das entsprechende Backoffice-System online abgefragt (z. B. Bewilligungen, ausstehende Bussen etc.). Mittels Geo-Lokalisierung wird der Standort ermittelt und übernommen. Anschliessend werden die gewünschte Verordnung und der vorliegende Verstoss (Bussen-Ziffer) ausgewählt. Allfällige Fotos können gleich aufgenommen und als Beweismittel eingefügt werden. Am Schluss wird ein neuer QR-Code gescannt und damit werden die erfassten Fakten zu einem «Fall», das heisst zu einer Ordnungsbusse. Nach Abschluss der Erfassung und Prüfung durch die Beamtin oder den Beamten übermittelt die App die Busse sofort und automatisch an die Ordnungsbussenzentrale. Dies erfolgt über gesicherte Kommunikationsstrukturen innerhalb des entsprechenden Polizeikorps. Damit steht die Busse für die weitere administrative Bearbeitung zur Verfügung.
Sofortige Bezahlung via Bussen-Portal
Die zeitgemässe Erfassung von Bussen und die Kommunikation mit dem / der Gebüssten verlangt natürlich nach entsprechenden Strukturen in der Ordnungsbussenzentrale. Das wichtigste Element dabei ist ein «Bussen-Portal», das die Interaktion mit dem oder der Gebüssten gewährleistet. In der Hauptsache dient es der Abwicklung von Zahlungen. Es kann optional und nach Massgabe des entsprechenden Polizeikorps aber auch weitere Funktionen enthalten, wie z. B. die Einlieferung von Lenkerangaben oder das Entgegennehmen von Einsprachen. Das Bussen-Portal ist mandantenfähig ausgelegt, wird in einer gesicherten Umgebung von Abraxas betrieben und kommuniziert in der Folge mit der EpsiPol-Applikation des jeweiligen Polizeikorps.
Einzahlungsschein bleibt
Im Vordergrund steht natürlich die Bezahlung der entsprechenden Ordnungsbusse. Zu diesem Zweck kann der hinterlegte QR-Code, der direkt zum entsprechenden Fall führt, gescannt werden. Alternativ kann auch die auf dem QR-Beleg aufgedruckte URL benutzt werden. Die Eingabe der aufgedruckten Fallnummer führt zum gleichen Ergebnis. Die Zahlung erfolgt interaktiv mittels Kreditkarte. Falls das nicht erwünscht ist, kann der oder die Gebüsste einfach die jeweilige Adresse eingeben und einen Einzahlungsschein zur Begleichung der Busse nach Hause bestellen. Sollte innert der angegebenen Frist keine Zahlung via Kreditkarte, Einzahlungsschein oder Zahlung am Schalter einer Polizeidienststelle am Ort erfolgt sein, wird die Busse – nach bisher gültigem Regelwerk – zuhanden der Strafbehörden zur Anzeige gebracht. Dies zieht dann nebst dem ursprünglichen Bussenbetrag in der Regel entsprechende Verfahrenskosten nach sich.

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