was bedeutet «swiss hosting»
«swiss hosting» steht für zwei Versprechen:
- Die Daten bleiben in der Schweiz
- Der Zugang zu diesen Daten ist für Dritte nur via Schweizer Behörden möglich
Das erste Versprechen können grosse internationale Anbieter mit Standort in der Schweiz einhalten - das zweite Versprechen nicht!
Aussagen, wonach sich Datenschutz gemäss Schweizer Anforderungen durch einen Vertrag durchsetzen lassen, sind falsch. Dafür vier Beispiele:
- CLOUD Act: Dieses seit 2018 bestehende US-amerikanische Gesetz erlaubt den Zugriff der US-Behörden auf Daten, die bei US-Unternehmen oder solchen die dem amerikanischen Recht unterliegen gespeichert sind. Der Standort in fremdem Hoheitsgebiet ist dabei unerheblich.
- Schrems-II: Lange galt der Privacy Shield als das Abkommen, das den Datenexport aus der EU in die USA nach EU-Standards ermöglichte. Im Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Privacy Shield durch das Schrems-II-Urteil für ungültig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass amerikanische Unternehmen sich den Zugriffswünschen der heimischen Regierungsorganisationen nicht widersetzen könnten und Daten somit nicht sicher seien. Mit anderen Worten: Hier wurde eine juristische Fiktion aufgelöst. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) schloss sich diesem Urteil kurz darauf an. Damit fiel auch das hierzulande gültige Parallelabkommen. Der EDÖB bezieht dazu explizit Stellung in seiner «Anleitung für die Prüfung der Zulässigkeit von Datenübermittlungen mit Auslandbezug» (Dokument).
- Der Fall Crypto AG: Das Schweizer Unternehmen lieferte kryptografische Geräte an Drittregierungen und war heimlich im Besitz der CIA und des BND.
- Der alltägliche Umgang mit Daten: Im Juristendeutsch gibt es den sogenannten «doppelten Pflichtennexus». Eine in einem Schweizer Tochter-Unternehmen datenverantwortliche Person muss sich nach den Gesetzen der Schweiz richten, unterliegt aber auch der Weisungspflicht durch ausländische Vorgesetzte. In der Praxis werden Daten (z. B. Kundendaten für Werbemassnahmen) häufig geteilt, auch wenn das nicht dem Datenschutzgesetz (DSG) entspricht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ausserdem haben die wenigsten Personen den Wunsch, das Schicksal der meisten Whistleblower zu teilen.
«swiss hosting» ist ein juristisches Versprechen. Es besagt, dass im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens nur Schweizer Behörden Zugriff erhalten und die betroffenen Parteien gemäss Schweizer Recht behandelt werden.